Leistung im Gewährleistungsfall
Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, werden innerhalb der Gewährleistungszeit kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Entstehen durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folie Lackschäden, übernimmt der Fachbetrieb die Kosten einer Neulackierung der beschädigten Teile.
Gewährleistungsarbeiten führt ausschliesslich der Fachbetrieb oder eine von ihm benannte Werkstatt aus. Eine erbrachte Gewährleistung verlängert die Frist nicht.
Ausgeschlossen sind
- Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise
- Schäden durch Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder andere aggressive Chemikalien
- Verschleiss durch überdurchschnittliche Beanspruchung
- Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Teilen sowie an Kunststoffteilen mit werkseitig fetthaltig strukturierter Oberfläche
- Lackschäden beim Entfernen der Folie in nicht autorisierten Werkstätten
Herstellergarantie XPEL
Unabhängig von der Gewährleistung des Betriebs beträgt die XPEL Herstellergarantie auf die Lackschutzfolie 10 Jahre.