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Gewährleistung

Gewährleistung

Rheintal Foliendienst leistet Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller originallackierten Fahrzeugen.

Stand: September 2026 · Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rheintal Foliendienst

Voraussetzungen

Für nachlackierte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile kann keine Gewährleistung übernommen werden. Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist die ordnungsgemässe Pflege der Folie gemäss den Pflegevorgaben.

Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls nach der Folierung. Erkennbare Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

Leistung im Gewährleistungsfall

Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, werden innerhalb der Gewährleistungszeit kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Entstehen durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folie Lackschäden, übernimmt der Fachbetrieb die Kosten einer Neulackierung der beschädigten Teile.

Gewährleistungsarbeiten führt ausschliesslich der Fachbetrieb oder eine von ihm benannte Werkstatt aus. Eine erbrachte Gewährleistung verlängert die Frist nicht.

Ausgeschlossen sind

Herstellergarantie XPEL

Unabhängig von der Gewährleistung des Betriebs beträgt die XPEL Herstellergarantie auf die Lackschutzfolie 10 Jahre.

Ratgeber

VorbereitungNachlackierte Teile: Warum der Folierer es wissen mussEin nachlackierter Kotflügel fällt oft nicht auf. Für die Folierung ist er trotzdem ein wichtiger Unterschied.PflegeFolie richtig pflegen: Wachs, Politur, ReinigerBei richtiger Pflege halten Folien 5 bis 7 Jahre, je nach Folie und Bauteil. Diese Regeln machen den Unterschied.GarantieGewährleistung und Herstellergarantie: der UnterschiedZwei Zahlen, zwei Dinge: 24 Monate Gewährleistung des Betriebs und 10 Jahre XPEL Herstellergarantie.

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