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AGB

Die folgende Fassung gibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rheintal Foliendienst wieder. Massgebend ist das AGB-Dokument (PDF).

Vorbereitung der Folierung

Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Deshalb ist es wichtig, den Zustand des Lacks vorab genau zu kennen.

Original-Lackzustand

Für den Verleger ist es sehr wichtig, den Original-Lackzustand genau zu kennen. Bei nachlackierten Fahrzeugteilen besteht die Gefahr, dass sich der Lack beim Entfernen der Folie löst. Teilen Sie deshalb vor der Folierung unbedingt mit, ob und welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden.

In der Automobilindustrie müssen Lackierungen bestimmten Gitterschnitt-Kennwerten entsprechen, definiert unter anderem in der DIN EN ISO 2409. Diese Norm beschreibt die Festigkeit des Lacks auf dem Untergrund. Schäden an neuwertigen Lacken lassen sich oft dadurch erklären, dass Lackmängel bereits in der Originalfertigung nachlackiert wurden.

Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden werden im Auftragsformular erfasst.

Hinweise für Neuwagen

Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann 3 bis 4 Wochen dauern. Vorher wird von einer Folierung abgeraten.

Hinweise für Gebrauchtwagen

Reinigung vor der Abgabe

Das Fahrzeug ist vor der Voll- oder Teilverklebung grundgereinigt bereitzustellen: Grundwäsche, kein Wachs. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken oder Insektenrückstände entfernt der Kunde.

Ein Mehraufwand, der die Folierung erst ermöglicht, wird verrechnet. Die Montage verlängert sich dann um einen Tag.

Ablauf und Montage

Die Montage findet in einem gleichmässig temperierten Raum statt, damit die Folie ihre Eigenschaften voll ausspielen kann. Die Montagezeit hängt stark vom Aufwand ab.

Dauer

Eine Basisfolierung erfordert in der Regel 3 Tage. In dieser Zeit finden die technische Reinigung des Fahrzeugs, die Demontage und Montage von Anbauteilen und die eigentliche Folierung statt.

Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, bleibt das Fahrzeug einen weiteren Tag in der Montagehalle. Danach folgen die Endkontrolle und gegebenenfalls Nacharbeiten.

Schneiden und Kanten

Das Schneiden auf dem Lack wird so weit wie möglich vermieden. Ist ein Schnitt auf dem Lack notwendig, wird der Bereich vorab mit einer Schutzfolie gesichert.

An besonderen Stellen wie Türgriffen, Spiegeln oder Stossfängern kann es nötig sein, die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten, da diese Formen meist nicht in einem Stück foliert werden können. Die Folie wird dort so verklebt, dass Sichtkanten weitestgehend vermieden werden.

Flächen, die breiter als die Folienbahn sind, erfordern eine Überlappung, die so angelegt wird, dass der Gesamteindruck nicht leidet.

Was foliert wird

Nach der Montage

Die Folien sind temperaturbeständig von -20 °C bis +90 °C.

Faltenbildung an umgelegten Kanten und geringfügiges Schrumpfen der Folie sind technisch unvermeidlich. Kleine Lufteinschlüsse bilden sich mit der Anpassung der Folie an den Untergrund nach etwa 14 Tagen zurück.

Farbwechsel und Zulassung

Klären Sie vor einem Farbwechsel, ob für die Zulassung Ihres Fahrzeugs behördliche Anforderungen zu erfüllen sind, und informieren Sie Ihre Fahrzeugversicherung über den Farbwechsel.

Gewährleistung

Rheintal Foliendienst leistet Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller originallackierten Fahrzeugen.

Voraussetzungen

Für nachlackierte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile kann keine Gewährleistung übernommen werden. Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist die ordnungsgemässe Pflege der Folie gemäss den Pflegevorgaben.

Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls nach der Folierung. Erkennbare Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

Leistung im Gewährleistungsfall

Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, werden innerhalb der Gewährleistungszeit kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Entstehen durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folie Lackschäden, übernimmt der Fachbetrieb die Kosten einer Neulackierung der beschädigten Teile.

Gewährleistungsarbeiten führt ausschliesslich der Fachbetrieb oder eine von ihm benannte Werkstatt aus. Eine erbrachte Gewährleistung verlängert die Frist nicht.

Ausgeschlossen sind

Pflege folierter Fahrzeuge

Bei richtiger Pflege weisen die Folien eine Haltbarkeit von 5 bis 7 Jahren auf, je nach Folie und Bauteil (vertikal oder horizontal). Um sie auszuschöpfen, sind folgende Pflegemassnahmen einzuhalten.

Wachsen und Polieren

Waschen

Was die Folie angreift

Matte Folien

Matte Folien brauchen eine andere Pflege als glänzende. Die folgenden Hinweise gelten zusätzlich zu den allgemeinen Pflegehinweisen.

Waschen

Keine handelsüblichen Wachse

Folie entfernen und nachfolieren

Ein foliertes Fahrzeug lässt sich ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Das ist ein elementarer Vorteil gegenüber einer Lackierung.

Rückstandsfrei entfernen

Bei ordnungsgemässer Pflege kann die Folie innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden. Das Entfernen ist nicht im Folierungspreis inbegriffen. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt.

Nur durch den Fachbetrieb

Lassen Sie eine Rückrüstung unbedingt durch einen Fachbetrieb erledigen, um Schäden am Lack vorzubeugen. Lackschäden lassen sich bei einer Rückrüstung, insbesondere in nachlackierten oder vorbeschädigten Bereichen, nicht vollständig ausschliessen.

Nachfolierung, z. B. nach einem Unfall

Bei Nachfolierungen kann es zu Farbabweichungen kommen, die unter anderem im Herstellungsverfahren der Folien begründet sind. Das gilt auch bei normaler Abnutzung gegenüber den original folierten Teilen.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für erbrachte Leistungen bei Abholung des Fahrzeugs in bar zu entrichten.

Vertragsgrundlage

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Hinweise und Bedingungen als ausschliessliche Grundlage der Abwicklung des Auftrags. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Änderungen und abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich im Auftragsformular oder einem Anhang festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Die Bedingungen beeinträchtigen keine unabdingbaren gesetzlichen Ansprüche des Kunden.